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Rang | Fundstelle | |
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5% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0570,
von Wechselparibis Wechselprotest |
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568
Wechselpari - Wechselprotest
W. wörtlich übereinstimmende W. vom 5. Juni 1876. Ergänzt ist die Deutsche W. durch die sog. Nürnberger Novellen, welche zur Entscheidung einzelner Kontroversen von der in Nürnberg tagenden Kommission zur
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4% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0465,
von Wechselrechtbis Wechselschere |
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465
Wechselrecht - Wechselschere.
mehr; der W. ist vielmehr nach den Bestimmungen der letztern lediglich eine Art des Urkundenprozesses (s. d.). Wechselklagen können sowohl bei dem Gericht des Zahlungsortes als auch bei dem Gericht angestellt
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2% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0316,
von Kunzebis Kupfer |
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und heutigen Rechts" (Leipz. 1856); "Der Wendepunkt der Rechtswissenschaft" (das. 1856); "Die Lehre von den Inhaberpapieren" (das. 1857); "Das Jus respondendi in unsrer Zeit" (das. 1858); "Deutsches Wechselrecht" (das. 1862); "Institutionen und Geschichte des
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2% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0564,
Wechsel (im Handel) |
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Handelsstädte (Hamburg 1603, Nürnberg 1654, Augsburg 1665, Leipzig 1682) ein geschriebenes Wechselrecht besaßen, und das Wechselrecht namentlich im Preuß. Landrecht von 1794 (Teil II, Tit. 8, §§. 713-1249) eine noch jetzt interessante und bedeutsame
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2% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0096,
von Handelsprämienbis Handelsrecht |
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Wechselrecht begannen; die so in Nürnberg zu stande gekommene Wechselordnung wurde zwar 26. Nov. 1848 für das ganze Reich verkündet, erlangte aber dadurch doch nicht den Charakter eines eigentlichen Reichsgesetzes. Ergänzt und teilweise geändert wurde
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2% |
Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0664,
von Burgscheidungenbis Burgsteinfurt |
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Hauptschuldner leisten muß: Rückbürge. Das deutsche Recht hat an den römisch-rechtlichen Grundsätzen über B. etwas Wesentliches nicht geändert; nur im Handels- und Wechselrecht sind einige Eigentümlichkeiten hervorzuheben. Die B. für die Verbindlichkeit
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2% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0787,
von Thiorubinbis Thöl |
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–61 in Nürnberg und Hamburg die Entwürfe der
Deutschen Wechselordnung, des Deutschen Handelsgesetzbuchs und der Wechselnovellen ausarbeiteten. Er schrieb: «Der Verkehr mit Staatspapieren»
(Gött. 1835), «Das Handelsrecht» (Bd. 1, ebd. 1841
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1% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0415,
Dahomé |
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ordentlicher Professor in Würzburg, 1869 korrespondierendes Mitglied der Akademie der Wissenschaften in München, 1872 Mitglied des Gelehrtenausschusses des Germanischen Museums in Nürnberg und ordentlicher Professor für deutsches Recht in Königsberg. 1885 ward
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1% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0752,
von Gemeindewaldungenbis Gemeines Recht |
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, die zuerst der
Nürnberger Reichstag von 1422 ausschrieb, um statt
des Reichsheers ein Söldnerheer gegen die Hussiten
aufzustellen. Der G. P. wurde später wiederholt,
besonders gegen die Türken erhoben,, doch stieß die
Einziehung meist auf große
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1% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0732,
von Krieg der weißen und der roten Rosebis Kriegervereine |
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-, See- und Wechselrechts, wie er auch eine diesen Zwecken dienende «Nordisk Retsencyklopædi» der drei Reiche mit Aschehoug (Norwegen) und Berg (Schweden) gründete (Kopenh. 1878 fg.). Er schrieb «Den slesvigske Formue-, Familie-, og Arveret» (Kopenh
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